Vollständiger Versicherungsschutz mit Kfz-Haftpflicht und - vollkaskoversicherung
Das Auto ist während der Überführung auf eigener Achse Vollkasko versichert. Allgemeine Details entnehmen Sie bitte den AGB´s. Dies bedeutet, dass Schäden am Fahrzeug, welche durch unseren Fahrer verursacht werden abgedeckt sind. Minderwerte, Mietwagen, Anwaltskosten, Fremdgutachter, Steinschlag etc. gehören nicht dazu. Kommt es zu der Beschädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers, haftet die vorhandene Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges. Kommt es zu einer Beschädigung durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, haftet dessen Haftpflichtversicherung. Weiterhin werden nicht übernommen jegliche Unfälle mit Wild (Tiere im allgemeinen, Vandalismus und Hagelschäden)